Zertifikate beim Firmenverkauf: Welche Nachweise an Ihnen hängen und was Sie tun
Viele Nachweise eines Handwerksbetriebs hängen an einer Person: Meisterqualifikation, Sachkundenachweise, Schulungen für Herstellerpartnerschaften. Wenn diese Person der Inhaber ist, fehlen sie nach dem Verkauf. Erstellen Sie eine Liste aller Nachweise, klären Sie mit den ausstellenden Stellen, woran sie gebunden sind, und sorgen Sie dafür, dass mindestens zwei Personen im Team sie haben.
Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.
Ein Betrieb ist mehr als Kunden, Team und Werkstatt. Er darf bestimmte Arbeiten ausführen, weil jemand im Betrieb die nötige Qualifikation hat. Er bekommt bestimmte Aufträge, weil er als Fachbetrieb anerkannt oder Partner eines Herstellers ist. In vielen kleinen Betrieben liegen diese Nachweise bei einer einzigen Person: dem Inhaber.
Wenn diese Person verkauft und geht, gehen die Nachweise mit. Ein Käufer fragt deshalb früh: Wer im Betrieb hat welche Qualifikation, und bleibt sie nach dem Verkauf?
Definition
Ein personengebundener Nachweis ist eine Qualifikation, Zulassung oder Schulung, die einer bestimmten Person erteilt wurde und nicht automatisch auf den Betrieb oder einen Käufer übergeht. Scheidet die Person aus, verliert der Betrieb den Nachweis, sofern niemand anderes ihn hat.
Welche Nachweise typischerweise betroffen sind
| Art des Nachweises | Beispiele | Hängt meist an |
|---|---|---|
| Handwerksrechtliche Qualifikation | Meisterqualifikation für die Eintragung in die Handwerksrolle | Einer Person, Inhaber oder Betriebsleiter |
| Fachliche Sachkunde | Sachkundenachweise, etwa für bestimmte Anlagen oder Stoffe | Einzelnen Personen |
| Eintragungen bei Netzbetreibern oder Behörden | Zulassungen, für die eine verantwortliche Fachkraft benannt sein muss | Betrieb plus benannte Person |
| Fachbetriebsanerkennungen | Anerkennungen mit Überwachung durch eine Organisation | Betrieb, oft mit benannter Person |
| Herstellerpartnerschaften | Fachpartner-Status für bestimmte Produkte | Betrieb, oft an geschulte Mitarbeiter geknüpft |
| Qualitätszertifikate | Managementsysteme, Präqualifikation für öffentliche Aufträge | Meist Betrieb |
Welche Nachweise für Ihr Gewerk gelten und woran sie gebunden sind, ist sehr unterschiedlich. Die Tabelle ist eine Orientierung. Die verbindliche Antwort geben die ausstellenden Stellen, Ihre Handwerkskammer und Ihr Fachverband.
Warum Käufer das genau prüfen
Ein Nachweis, der mit dem Inhaber geht, kann für einen Käufer drei Folgen haben:
- Bestimmte Arbeiten dürfen nicht mehr ausgeführt werden, bis jemand die Qualifikation hat.
- Bestimmte Kunden fallen weg, etwa wenn ein Auftraggeber einen Fachbetriebsnachweis verlangt.
- Die Herstellerpartnerschaft ruht, und damit Konditionen, Leads oder Garantieleistungen.
Jede dieser Folgen kostet Umsatz. Ein Käufer rechnet das ins Risiko oder verlangt, dass Sie bleiben, bis jemand anderes den Nachweis hat. Wie das mit der allgemeinen Abhängigkeit vom Inhaber zusammenhängt, steht unter Inhaberabhängigkeit reduzieren.
Die Nachweisliste in einem Nachmittag
Legen Sie eine Liste an, mit einer Zeile pro Nachweis:
| Nachweis | Ausgestellt von | Auf wen | Gültig bis | Was passiert, wenn die Person geht | Zweite Person im Team |
|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel: Sachkundenachweis | Prüfstelle | Inhaber | unbefristet | klären mit Prüfstelle | niemand |
| Beispiel: Fachpartner Hersteller X | Hersteller | Betrieb, 2 Schulungen nötig | jährlich | Status ruht ohne geschulte Mitarbeiter | Monteur, 34 |
Die Beispiele sind fiktiv. Markieren Sie jede Zeile, in der „Auf wen“ nur Sie sind und „Zweite Person“ leer ist. Das sind Ihre Lücken.
Die Lücken schließen
Qualifikationen auf mehrere Schultern verteilen. Schicken Sie mindestens einen Mitarbeiter zu den Schulungen und Prüfungen, die heute nur Sie haben. Bei Herstellerpartnerschaften reicht oft eine Schulung, bei Sachkundenachweisen braucht es eine Prüfung.
Die Meisterfrage früh klären. Ob Ihr Betrieb nach dem Verkauf einen Meister als Inhaber oder Betriebsleiter braucht und welche Ausnahmen es gibt, klärt Ihre Handwerkskammer. Wenn niemand im Team die nötige Qualifikation hat und keiner sie erwerben will, ist ein Betriebsleiter von außen oft die Lösung.
Den Übergang mit den ausstellenden Stellen klären. Ob ein Nachweis beim Verkauf auf den Käufer übergeht, hängt von der Art des Verkaufs und von den Regeln der ausstellenden Stelle ab. Klären Sie das mit Ihrem Anwalt und der jeweiligen Stelle, bevor der Käufer fragt.
Fristen im Blick behalten. Nachweise, die während der Verkaufsverhandlungen auslaufen, sind ein vermeidbares Risiko. Tragen Sie alle Ablaufdaten in einen Kalender ein.
Zeitplan
Viele Qualifikationen brauchen Monate, manche Jahre. Beginnen Sie deshalb zwei bis drei Jahre vor dem Verkauf mit der Nachweisliste. Für Schlüsselpersonen, die neue Qualifikationen erwerben, lohnt sich eine Vereinbarung zur Bindung an den Betrieb, deren Gestaltung Ihr Anwalt übernimmt. Was Käufer bei Schlüsselpersonen allgemein prüfen, steht unter HR Due Diligence: Schlüsselpersonen.
Merksatz
Jeder Nachweis, der nur auf Ihren Namen läuft, verlässt mit Ihnen den Betrieb. Sorgen Sie dafür, dass mindestens zwei Personen im Team jede wichtige Qualifikation haben, bevor ein Käufer danach fragt.
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Quellen
- Eigene Methodik MAXIMAL.DIGITAL. Rechtliche und handwerksrechtliche Fragen sind mit Handwerkskammer, Fachverband und Anwalt zu klären.