Due Diligence 5 Min Lesezeit

Zertifikate beim Firmenverkauf: Welche Nachweise an Ihnen hängen und was Sie tun

Viele Nachweise eines Handwerksbetriebs hängen an einer Person: Meisterqualifikation, Sachkundenachweise, Schulungen für Herstellerpartnerschaften. Wenn diese Person der Inhaber ist, fehlen sie nach dem Verkauf. Erstellen Sie eine Liste aller Nachweise, klären Sie mit den ausstellenden Stellen, woran sie gebunden sind, und sorgen Sie dafür, dass mindestens zwei Personen im Team sie haben.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Ein Betrieb ist mehr als Kunden, Team und Werkstatt. Er darf bestimmte Arbeiten ausführen, weil jemand im Betrieb die nötige Qualifikation hat. Er bekommt bestimmte Aufträge, weil er als Fachbetrieb anerkannt oder Partner eines Herstellers ist. In vielen kleinen Betrieben liegen diese Nachweise bei einer einzigen Person: dem Inhaber.

Wenn diese Person verkauft und geht, gehen die Nachweise mit. Ein Käufer fragt deshalb früh: Wer im Betrieb hat welche Qualifikation, und bleibt sie nach dem Verkauf?

Definition

Ein personengebundener Nachweis ist eine Qualifikation, Zulassung oder Schulung, die einer bestimmten Person erteilt wurde und nicht automatisch auf den Betrieb oder einen Käufer übergeht. Scheidet die Person aus, verliert der Betrieb den Nachweis, sofern niemand anderes ihn hat.

Welche Nachweise typischerweise betroffen sind

Art des NachweisesBeispieleHängt meist an
Handwerksrechtliche QualifikationMeisterqualifikation für die Eintragung in die HandwerksrolleEiner Person, Inhaber oder Betriebsleiter
Fachliche SachkundeSachkundenachweise, etwa für bestimmte Anlagen oder StoffeEinzelnen Personen
Eintragungen bei Netzbetreibern oder BehördenZulassungen, für die eine verantwortliche Fachkraft benannt sein mussBetrieb plus benannte Person
FachbetriebsanerkennungenAnerkennungen mit Überwachung durch eine OrganisationBetrieb, oft mit benannter Person
HerstellerpartnerschaftenFachpartner-Status für bestimmte ProdukteBetrieb, oft an geschulte Mitarbeiter geknüpft
QualitätszertifikateManagementsysteme, Präqualifikation für öffentliche AufträgeMeist Betrieb

Welche Nachweise für Ihr Gewerk gelten und woran sie gebunden sind, ist sehr unterschiedlich. Die Tabelle ist eine Orientierung. Die verbindliche Antwort geben die ausstellenden Stellen, Ihre Handwerkskammer und Ihr Fachverband.

Warum Käufer das genau prüfen

Ein Nachweis, der mit dem Inhaber geht, kann für einen Käufer drei Folgen haben:

  1. Bestimmte Arbeiten dürfen nicht mehr ausgeführt werden, bis jemand die Qualifikation hat.
  2. Bestimmte Kunden fallen weg, etwa wenn ein Auftraggeber einen Fachbetriebsnachweis verlangt.
  3. Die Herstellerpartnerschaft ruht, und damit Konditionen, Leads oder Garantieleistungen.

Jede dieser Folgen kostet Umsatz. Ein Käufer rechnet das ins Risiko oder verlangt, dass Sie bleiben, bis jemand anderes den Nachweis hat. Wie das mit der allgemeinen Abhängigkeit vom Inhaber zusammenhängt, steht unter Inhaberabhängigkeit reduzieren.

Die Nachweisliste in einem Nachmittag

Legen Sie eine Liste an, mit einer Zeile pro Nachweis:

NachweisAusgestellt vonAuf wenGültig bisWas passiert, wenn die Person gehtZweite Person im Team
Beispiel: SachkundenachweisPrüfstelleInhaberunbefristetklären mit Prüfstelleniemand
Beispiel: Fachpartner Hersteller XHerstellerBetrieb, 2 Schulungen nötigjährlichStatus ruht ohne geschulte MitarbeiterMonteur, 34

Die Beispiele sind fiktiv. Markieren Sie jede Zeile, in der „Auf wen“ nur Sie sind und „Zweite Person“ leer ist. Das sind Ihre Lücken.

Die Lücken schließen

Qualifikationen auf mehrere Schultern verteilen. Schicken Sie mindestens einen Mitarbeiter zu den Schulungen und Prüfungen, die heute nur Sie haben. Bei Herstellerpartnerschaften reicht oft eine Schulung, bei Sachkundenachweisen braucht es eine Prüfung.

Die Meisterfrage früh klären. Ob Ihr Betrieb nach dem Verkauf einen Meister als Inhaber oder Betriebsleiter braucht und welche Ausnahmen es gibt, klärt Ihre Handwerkskammer. Wenn niemand im Team die nötige Qualifikation hat und keiner sie erwerben will, ist ein Betriebsleiter von außen oft die Lösung.

Den Übergang mit den ausstellenden Stellen klären. Ob ein Nachweis beim Verkauf auf den Käufer übergeht, hängt von der Art des Verkaufs und von den Regeln der ausstellenden Stelle ab. Klären Sie das mit Ihrem Anwalt und der jeweiligen Stelle, bevor der Käufer fragt.

Fristen im Blick behalten. Nachweise, die während der Verkaufsverhandlungen auslaufen, sind ein vermeidbares Risiko. Tragen Sie alle Ablaufdaten in einen Kalender ein.

Zeitplan

Viele Qualifikationen brauchen Monate, manche Jahre. Beginnen Sie deshalb zwei bis drei Jahre vor dem Verkauf mit der Nachweisliste. Für Schlüsselpersonen, die neue Qualifikationen erwerben, lohnt sich eine Vereinbarung zur Bindung an den Betrieb, deren Gestaltung Ihr Anwalt übernimmt. Was Käufer bei Schlüsselpersonen allgemein prüfen, steht unter HR Due Diligence: Schlüsselpersonen.

Merksatz

Jeder Nachweis, der nur auf Ihren Namen läuft, verlässt mit Ihnen den Betrieb. Sorgen Sie dafür, dass mindestens zwei Personen im Team jede wichtige Qualifikation haben, bevor ein Käufer danach fragt.

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Quellen

  • Eigene Methodik MAXIMAL.DIGITAL. Rechtliche und handwerksrechtliche Fragen sind mit Handwerkskammer, Fachverband und Anwalt zu klären.

Häufige Fragen

Häufig die Meisterqualifikation für die Eintragung in die Handwerksrolle, Sachkundenachweise für bestimmte Anlagen, Benennungen als verantwortliche Fachkraft und Schulungen für Herstellerpartnerschaften. Welche es in Ihrem Gewerk sind, klären Sie mit Ihrer Handwerkskammer und Ihrem Fachverband.

Personengebundene Nachweise meist nicht, betriebsbezogene je nach Art des Verkaufs und Regeln der ausstellenden Stelle. Die verbindliche Antwort geben die ausstellenden Stellen und Ihr Anwalt.

Das hängt vom Gewerk und von der Eintragung Ihres Betriebs in die Handwerksrolle ab. Es gibt Wege mit einem angestellten Betriebsleiter und Ausnahmen. Klären Sie das mit Ihrer Handwerkskammer, bevor Sie mit Käufern sprechen.

Erstellen Sie eine Liste aller Nachweise mit ausstellender Stelle, Inhaber und Ablaufdatum. Für jeden Nachweis, der nur bei Ihnen liegt, qualifizieren Sie mindestens eine weitere Person im Team.

Zwei bis drei Jahre vor dem Verkauf. Manche Qualifikationen brauchen Monate, manche Jahre. Ein Käufer will sehen, dass die Nachweise im Team liegen, bevor er unterschreibt.

Das regelt der Hersteller. Klären Sie bei ihm, ob der Status am Betrieb oder an geschulten Mitarbeitern hängt und was bei einem Inhaberwechsel gilt. Sorgen Sie dafür, dass geschulte Mitarbeiter im Betrieb bleiben.

Ja, besonders wenn Aufträge oder Kunden davon abhängen. Legen Sie ihm Ihre Nachweisliste mit Inhabern und Ablaufdaten vor. Das zeigt, dass Sie das Risiko kennen und im Griff haben.

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