Due Diligence 9 Min Lesezeit

Financial Due Diligence vorbereiten: Welche Zahlen Käufer wirklich prüfen

In der Financial Due Diligence prüft der Käufer, ob der ausgewiesene Gewinn wiederholbar ist. Er bereinigt die Ergebnisse um Einmaleffekte, private Kosten und den fehlenden Unternehmerlohn, prüft die Qualität der Forderungen und rechnet das Working Capital nach. Das Ergebnis dieser Rechnung bestimmt den Kaufpreis, nicht der Gewinn aus dem Jahresabschluss.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Financial Due Diligence vorbereiten – betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleich auf einem Bildschirm

Financial Due Diligence

Die Prüfung der wirtschaftlichen Zahlen eines Unternehmens durch den Kaufinteressenten. Ziel ist nicht die Feststellung der Bilanzrichtigkeit, sondern die Frage, welcher Teil des ausgewiesenen Ergebnisses nach dem Eigentümerwechsel Bestand hat.

Der Jahresabschluss ist für das Finanzamt gemacht. Er zeigt einen Gewinn, der steuerlich richtig ist und wirtschaftlich wenig aussagt. Der Käufer rechnet ihn deshalb um. Diese Umrechnung ist der Kern der Financial Due Diligence, und ihr Ergebnis liegt bei inhabergeführten Betrieben regelmäßig deutlich unter oder über dem ausgewiesenen Gewinn.

Quality of Earnings: die Rechnung, die zählt

Quality of Earnings

Die Analyse, welcher Anteil des ausgewiesenen Ergebnisses aus dem laufenden Geschäft stammt und sich in Zukunft wiederholen wird.

Der Käufer geht vom Jahresergebnis aus und arbeitet sich in beide Richtungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung. Was er sucht, sind Positionen, die den ausgewiesenen Gewinn verzerren.

KategorieBeispielWirkung auf das bereinigte Ergebnis
Private Kosten im BetriebFahrzeug, Reisen, Beiträge, Familienangehörige ohne Funktionerhöhend
Einmalige ErträgeAnlagenverkauf, Versicherungsentschädigung, aufgelöste Rückstellungmindernd
Einmalige AufwändeRechtsstreit, Umzug, außerordentliche Abfindungerhöhend
Fehlender UnternehmerlohnInhaber entnimmt statt Gehalt oder zahlt sich unüblich wenigmindernd
Verrechnungen im GesellschafterkreisMiete an eine Besitzgesellschaft unter oder über Marktniveauin beide Richtungen
Aktivierte Eigenleistungselbst gebaute Betriebsvorrichtungenmindernd
Fehlende RückstellungenUrlaub, Überstunden, Gewährleistung, Archivierungmindernd

Die Bereinigung ist keine Formsache. Sie ist der Punkt, an dem Verhandlungen entschieden werden. Details zum Vorgehen stehen unter EBITDA bereinigen vor dem Verkauf und Kalkulatorischer Unternehmerlohn.

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Die vier Analysen, die jeder Käufer fährt

Ertragsanalyse über 36 Monate. Der Käufer will die Monatsreihe sehen, nicht drei Jahreszahlen. Saisonalität, Sondereffekte und Trendbrüche werden erst in der Monatsbetrachtung sichtbar. Wer nur Jahresabschlüsse liefern kann, wirkt intransparent, auch wenn die Zahlen stimmen.

Umsatzstruktur nach Kunden und Produkten. Gefragt wird nach Konzentration und Wiederholbarkeit. Ein Betrieb mit vierzig Prozent Umsatz bei einem Kunden wird anders bewertet als einer mit gleicher Ertragskraft und breiter Verteilung. Der Zusammenhang ist unter Klumpenrisiken im Kundenstamm reduzieren beschrieben.

Working-Capital-Verlauf. Der Käufer bildet den Durchschnitt der letzten zwölf oder vierundzwanzig Monate und leitet daraus ab, wie viel gebundenes Kapital der Betrieb im Normalbetrieb braucht. Diese Zahl landet später als Referenzgröße im Kaufvertrag, siehe Working-Capital-Anpassung im Kaufvertrag.

Netto-Finanzverbindlichkeiten. Alles, was schuldenähnlich ist, wird vom Unternehmenswert abgezogen. Dazu gehören auch Positionen, die nicht wie Schulden aussehen. Erklärt unter Cash-free, debt-free und Net Debt.

Typische Befunde in inhabergeführten Betrieben

Diese Punkte tauchen in der Prüfung mittelständischer Betriebe regelmäßig auf. Keiner davon ist ungewöhnlich, jeder davon kostet Zeit, wenn er erst in der Prüfung auffällt.

BefundWarum er entstehtWas er auslöst
Unterjährige Zahlen ohne AbgrenzungBuchhaltung ist auf den Jahresabschluss ausgelegtKäufer misstraut allen Zwischenständen
Bestandsbewertung nicht nachvollziehbarInventur einmal jährlich, keine laufende BewertungErgebnis der Zwischenmonate gilt als geschätzt
Halbfertige Leistungen nicht bewertetprojektgetriebene Betriebe ohne LeistungsfortschrittsrechnungErtrag wandert zwischen Perioden, Trend unklar
Forderungen ohne Altersstrukturkein Mahnwesen mit AuswertungKäufer setzt pauschale Wertberichtigung an
Rückstellungen für Urlaub und Überstunden fehlensteuerlich nicht zwingend, wirtschaftlich vorhandenAbzug vom Kaufpreis in voller Höhe
Gesellschafterdarlehen ungeregelthistorisch gewachsen, nie schriftlich fixiertKlärungsbedarf vor Closing, teils steuerliche Folgen

Was Sie in zwölf Monaten reparieren können

Der Zeitraum ist entscheidend, weil der Käufer ein vollständiges Vergleichsjahr in guter Qualität sehen will. Reihenfolge nach Wirkung:

  1. Monatliche Auswertung mit Abgrenzungen einführen. Rückstellungen, Bestandsveränderungen und Leistungsfortschritt monatlich buchen. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
  2. Private Kosten sauber trennen. Nicht rückwirkend umbuchen, sondern ab sofort sauber führen und die Vergangenheit belegbar dokumentieren. Eine Bereinigung, die der Käufer nachrechnen kann, wird anerkannt. Eine behauptete Bereinigung wird gestrichen.
  3. Unternehmerlohn marktüblich ansetzen. Wenn Sie ohne Gehalt arbeiten, entsteht ein Scheingewinn, den der Käufer abzieht. Der Effekt ist bei kleineren Betrieben oft die größte Einzelposition der gesamten Bereinigung.
  4. Deckungsbeitrag je Kunde und Auftragsart aufbauen. Ohne diese Rechnung können Sie nicht belegen, dass der Ertrag aus dem laufenden Geschäft stammt.
  5. Forderungsmanagement mit Altersstruktur etablieren. Zwölf Monate saubere Zahlungsreihe sind der beste Schutz vor pauschalen Abschlägen.
  6. Gesellschafterdarlehen, Verrechnungskonten und Mieten an nahestehende Gesellschaften schriftlich regeln. Marktüblichkeit prüfen lassen.

Hinweis

Dieser Beitrag erklärt Zusammenhänge und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Beurteilung Ihres Falls gehört in die Hand Ihres Steuerberaters oder Rechtsanwalts.

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Häufige Fragen

Die Abschlussprüfung fragt, ob die Bilanz den Vorschriften entspricht. Die Financial Due Diligence fragt, ob das Ergebnis wiederholbar ist. Ein testierter Abschluss ersetzt die Prüfung deshalb nicht. Käufer beauftragen die Financial Due Diligence auch dann, wenn ein Wirtschaftsprüfer den Abschluss bereits geprüft hat.

Üblich sind drei abgeschlossene Geschäftsjahre plus das laufende Jahr in Monatsscheiben. Bei starken Schwankungen oder nach Krisenjahren gehen Käufer auf fünf Jahre zurück, um einen Normalzustand zu bestimmen. Für Steuerprüfungen gelten eigene Zeiträume nach den Festsetzungsfristen.

Nur wenn Sie sie belegen können. Ein Käufer erkennt Bereinigungen an, die er in der Buchhaltung nachvollziehen kann, etwa ein klar zuordenbares Fahrzeug oder eine benannte Reisekostenposition. Pauschale Angaben ohne Nachweis werden gestrichen. Die Beweislast liegt beim Verkäufer.

In der ersten Prüfungsphase reicht eine anonymisierte Liste mit Umsatz, Deckungsbeitrag, Laufzeit und Branche je Kunde. Klarnamen kommen erst in einer späteren Phase, wenn die Kaufabsicht durch eine Absichtserklärung konkretisiert ist. Diese Staffelung ist üblich und wird von seriösen Käufern akzeptiert.

Der Käufer legt seine Rechnung vor und begründet jede Position. Sie können jede Position bestreiten, wenn Sie Gegenbelege haben. Ohne Gegenbelege wird die Rechnung des Käufers zur Verhandlungsgrundlage. Genau deshalb lohnt sich die eigene Bereinigungsrechnung vor dem ersten Gespräch.

Für die laufende Aufbereitung reicht in der Regel der Steuerberater, sofern er die monatliche Abgrenzung mitträgt. Ein Wirtschaftsprüfer wird interessant, wenn eine Vendor Due Diligence erstellt werden soll oder wenn Käufer aus dem Bereich der Finanzinvestoren erwartet werden, die eine externe Bestätigung verlangen.