Financial Due Diligence vorbereiten: Welche Zahlen Käufer wirklich prüfen
In der Financial Due Diligence prüft der Käufer, ob der ausgewiesene Gewinn wiederholbar ist. Er bereinigt die Ergebnisse um Einmaleffekte, private Kosten und den fehlenden Unternehmerlohn, prüft die Qualität der Forderungen und rechnet das Working Capital nach. Das Ergebnis dieser Rechnung bestimmt den Kaufpreis, nicht der Gewinn aus dem Jahresabschluss.
Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Financial Due Diligence
Die Prüfung der wirtschaftlichen Zahlen eines Unternehmens durch den Kaufinteressenten. Ziel ist nicht die Feststellung der Bilanzrichtigkeit, sondern die Frage, welcher Teil des ausgewiesenen Ergebnisses nach dem Eigentümerwechsel Bestand hat.
Der Jahresabschluss ist für das Finanzamt gemacht. Er zeigt einen Gewinn, der steuerlich richtig ist und wirtschaftlich wenig aussagt. Der Käufer rechnet ihn deshalb um. Diese Umrechnung ist der Kern der Financial Due Diligence, und ihr Ergebnis liegt bei inhabergeführten Betrieben regelmäßig deutlich unter oder über dem ausgewiesenen Gewinn.
Quality of Earnings: die Rechnung, die zählt
Quality of Earnings
Die Analyse, welcher Anteil des ausgewiesenen Ergebnisses aus dem laufenden Geschäft stammt und sich in Zukunft wiederholen wird.
Der Käufer geht vom Jahresergebnis aus und arbeitet sich in beide Richtungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung. Was er sucht, sind Positionen, die den ausgewiesenen Gewinn verzerren.
| Kategorie | Beispiel | Wirkung auf das bereinigte Ergebnis |
|---|---|---|
| Private Kosten im Betrieb | Fahrzeug, Reisen, Beiträge, Familienangehörige ohne Funktion | erhöhend |
| Einmalige Erträge | Anlagenverkauf, Versicherungsentschädigung, aufgelöste Rückstellung | mindernd |
| Einmalige Aufwände | Rechtsstreit, Umzug, außerordentliche Abfindung | erhöhend |
| Fehlender Unternehmerlohn | Inhaber entnimmt statt Gehalt oder zahlt sich unüblich wenig | mindernd |
| Verrechnungen im Gesellschafterkreis | Miete an eine Besitzgesellschaft unter oder über Marktniveau | in beide Richtungen |
| Aktivierte Eigenleistung | selbst gebaute Betriebsvorrichtungen | mindernd |
| Fehlende Rückstellungen | Urlaub, Überstunden, Gewährleistung, Archivierung | mindernd |
Die Bereinigung ist keine Formsache. Sie ist der Punkt, an dem Verhandlungen entschieden werden. Details zum Vorgehen stehen unter EBITDA bereinigen vor dem Verkauf und Kalkulatorischer Unternehmerlohn.
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Kostenlose EinschätzungDie vier Analysen, die jeder Käufer fährt
Ertragsanalyse über 36 Monate. Der Käufer will die Monatsreihe sehen, nicht drei Jahreszahlen. Saisonalität, Sondereffekte und Trendbrüche werden erst in der Monatsbetrachtung sichtbar. Wer nur Jahresabschlüsse liefern kann, wirkt intransparent, auch wenn die Zahlen stimmen.
Umsatzstruktur nach Kunden und Produkten. Gefragt wird nach Konzentration und Wiederholbarkeit. Ein Betrieb mit vierzig Prozent Umsatz bei einem Kunden wird anders bewertet als einer mit gleicher Ertragskraft und breiter Verteilung. Der Zusammenhang ist unter Klumpenrisiken im Kundenstamm reduzieren beschrieben.
Working-Capital-Verlauf. Der Käufer bildet den Durchschnitt der letzten zwölf oder vierundzwanzig Monate und leitet daraus ab, wie viel gebundenes Kapital der Betrieb im Normalbetrieb braucht. Diese Zahl landet später als Referenzgröße im Kaufvertrag, siehe Working-Capital-Anpassung im Kaufvertrag.
Netto-Finanzverbindlichkeiten. Alles, was schuldenähnlich ist, wird vom Unternehmenswert abgezogen. Dazu gehören auch Positionen, die nicht wie Schulden aussehen. Erklärt unter Cash-free, debt-free und Net Debt.
Typische Befunde in inhabergeführten Betrieben
Diese Punkte tauchen in der Prüfung mittelständischer Betriebe regelmäßig auf. Keiner davon ist ungewöhnlich, jeder davon kostet Zeit, wenn er erst in der Prüfung auffällt.
| Befund | Warum er entsteht | Was er auslöst |
|---|---|---|
| Unterjährige Zahlen ohne Abgrenzung | Buchhaltung ist auf den Jahresabschluss ausgelegt | Käufer misstraut allen Zwischenständen |
| Bestandsbewertung nicht nachvollziehbar | Inventur einmal jährlich, keine laufende Bewertung | Ergebnis der Zwischenmonate gilt als geschätzt |
| Halbfertige Leistungen nicht bewertet | projektgetriebene Betriebe ohne Leistungsfortschrittsrechnung | Ertrag wandert zwischen Perioden, Trend unklar |
| Forderungen ohne Altersstruktur | kein Mahnwesen mit Auswertung | Käufer setzt pauschale Wertberichtigung an |
| Rückstellungen für Urlaub und Überstunden fehlen | steuerlich nicht zwingend, wirtschaftlich vorhanden | Abzug vom Kaufpreis in voller Höhe |
| Gesellschafterdarlehen ungeregelt | historisch gewachsen, nie schriftlich fixiert | Klärungsbedarf vor Closing, teils steuerliche Folgen |
Was Sie in zwölf Monaten reparieren können
Der Zeitraum ist entscheidend, weil der Käufer ein vollständiges Vergleichsjahr in guter Qualität sehen will. Reihenfolge nach Wirkung:
- Monatliche Auswertung mit Abgrenzungen einführen. Rückstellungen, Bestandsveränderungen und Leistungsfortschritt monatlich buchen. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
- Private Kosten sauber trennen. Nicht rückwirkend umbuchen, sondern ab sofort sauber führen und die Vergangenheit belegbar dokumentieren. Eine Bereinigung, die der Käufer nachrechnen kann, wird anerkannt. Eine behauptete Bereinigung wird gestrichen.
- Unternehmerlohn marktüblich ansetzen. Wenn Sie ohne Gehalt arbeiten, entsteht ein Scheingewinn, den der Käufer abzieht. Der Effekt ist bei kleineren Betrieben oft die größte Einzelposition der gesamten Bereinigung.
- Deckungsbeitrag je Kunde und Auftragsart aufbauen. Ohne diese Rechnung können Sie nicht belegen, dass der Ertrag aus dem laufenden Geschäft stammt.
- Forderungsmanagement mit Altersstruktur etablieren. Zwölf Monate saubere Zahlungsreihe sind der beste Schutz vor pauschalen Abschlägen.
- Gesellschafterdarlehen, Verrechnungskonten und Mieten an nahestehende Gesellschaften schriftlich regeln. Marktüblichkeit prüfen lassen.
Hinweis
Dieser Beitrag erklärt Zusammenhänge und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Beurteilung Ihres Falls gehört in die Hand Ihres Steuerberaters oder Rechtsanwalts.
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