Bewertung & Steuern 8 Min Lesezeit

Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Der größte Einzelposten in der Bereinigung

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist das marktübliche Gehalt, das ein angestellter Geschäftsführer für die Arbeit des Inhabers bekäme. Käufer ziehen diesen Betrag vom ausgewiesenen Gewinn ab, weil sie ihn nach der Übernahme tatsächlich zahlen müssen. Bei kleineren Betrieben ist das häufig die größte Einzelposition der gesamten Ergebnisbereinigung.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn in der Bewertung – Inhaber am Arbeitsplatz in einem Handwerksbetrieb

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Der Betrag, den ein Unternehmen für eine angestellte Person zahlen müsste, die dieselbe Arbeit leistet wie der Inhaber. Er wird in der Bewertung angesetzt, unabhängig davon, was der Inhaber sich tatsächlich auszahlt.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften entnimmt der Inhaber Gewinn statt Gehalt. Sein Arbeitseinsatz taucht in der Gewinn- und Verlustrechnung nirgends auf. Bei GmbHs zahlt sich der Gesellschafter-Geschäftsführer häufig ein Gehalt, das sich an steuerlichen Überlegungen orientiert und nicht an dem, was ein Fremder für diese Position verlangen würde.

In beiden Fällen zeigt der Jahresabschluss ein Ergebnis, das die Arbeit des Inhabers nicht als Kosten enthält. Der Käufer korrigiert das, weil er nach der Übernahme jemanden bezahlen muss.

Warum der Ansatz nicht verhandelbar ist

Ein Käufer, der einen Betrieb erwirbt, hat zwei Möglichkeiten. Entweder er stellt einen Geschäftsführer ein, dann entstehen echte Kosten. Oder er führt selbst, dann verzichtet er auf ein Gehalt, das er anderswo verdienen könnte. Wirtschaftlich ist beides dasselbe.

Deshalb ist der Ansatz keine Verhandlungsposition. Verhandelbar ist ausschließlich die Höhe.

Wie die Höhe bestimmt wird

MethodeVorgehenWo sie verwendet wird
MarktvergleichGehaltsstudien für Geschäftsführer nach Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahlhäufigste Methode in der Praxis
FunktionszerlegungAufgaben des Inhabers werden auf Stellen verteilt und einzeln bewertetbei Inhabern, die mehrere Funktionen ausfüllen
Steuerliche RichtwerteAngemessenheitsprüfung des Geschäftsführergehalts durch die Finanzverwaltungsteuerlicher Kontext, für die Bewertung nur Anhaltspunkt
Tatsächliches Gehalt eines Fremdgeschäftsführersfalls im Betrieb bereits vorhandendie belastbarste Grundlage

Die Funktionszerlegung ist der Punkt, an dem es für viele Inhaber unangenehm wird. Wer Geschäftsführung, Vertrieb und Kalkulation gleichzeitig macht, wird nach dem Verkauf nicht durch eine Person ersetzt, sondern durch zwei oder drei. Der Käufer rechnet entsprechend.

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Beispielrechnung

Ein Einzelunternehmen im Elektrohandwerk, 2,4 Millionen Euro Umsatz, 14 Mitarbeiter. Ausgewiesener Gewinn 310.000 Euro. Der Inhaber führt den Betrieb, verkauft selbst und kalkuliert alle Angebote.

PositionBetrag
Ausgewiesener Gewinn310.000
Kalkulatorische Geschäftsführungminus 130.000
Kalkulatorische Vertriebs- und Kalkulationsfunktionminus 75.000
Bereinigtes Ergebnis105.000
Multiplikator (Annahme)4,5
Unternehmenswert472.500

Ohne den Ansatz des Unternehmerlohns läge der rechnerische Wert bei 1.395.000 Euro. Die Differenz von über 900.000 Euro ist der Grund, warum Verkäufer und Käufer beim ersten Gespräch so weit auseinanderliegen. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten.

Wichtig an dieser Rechnung: Der Effekt wirkt zweifach. Der Abzug mindert das Ergebnis, und das geminderte Ergebnis wird anschließend mit dem Multiplikator vervielfacht. Jeder Euro Unternehmerlohn kostet in diesem Beispiel 4,50 Euro Unternehmenswert.

Vier Sonderfälle

Der Inhaber, der sich zu viel zahlt. Der Fall existiert und wirkt umgekehrt. Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sich deutlich mehr auszahlt als marktüblich, wird das Ergebnis nach oben bereinigt und der Unternehmenswert steigt. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen die Bereinigung dem Verkäufer nutzt.

Mitarbeitende Angehörige. Ein Ehepartner, der die Buchhaltung macht und dafür ein Gehalt bezieht, das nicht der Leistung entspricht, wird in beide Richtungen korrigiert. Der Käufer prüft, welche Funktion tatsächlich ausgeübt wird und was sie am Markt kostet.

Mehrere Gesellschafter, die alle mitarbeiten. Jede Person wird einzeln bewertet. Drei Gesellschafter, die alle operativ tätig sind, führen zu drei Ansätzen. Das trifft besonders Betriebe, die aus einer Partnerschaft heraus entstanden sind.

Der Inhaber, der kaum noch arbeitet. Wenn der Betrieb bereits ohne den Inhaber läuft und eine bezahlte Geschäftsführung vorhanden ist, entfällt der Ansatz weitgehend. Das ist die Zielposition. Wie sie erreicht wird, steht unter Bewertungsabschlag bei Inhaberabhängigkeit.

Was Sie vor dem Verkauf tun

Rechnen Sie selbst, bevor der Käufer es tut. Setzen Sie einen marktüblichen Betrag an und schauen Sie sich das Ergebnis an. Diese Zahl ist Ihre Verhandlungsgrundlage, nicht der Gewinn aus dem Jahresabschluss.

Trennen Sie Ihre Funktionen. Alles, was Sie an andere abgeben, bevor Sie verkaufen, senkt den kalkulatorischen Ansatz und erhöht gleichzeitig den Multiplikator. Der Effekt wirkt an zwei Stellen gleichzeitig, was ihn zur wirksamsten Einzelmaßnahme der Verkaufsvorbereitung macht.

Stellen Sie eine Geschäftsführung ein, wenn der Betrieb es trägt. Der Ertrag sinkt kurzfristig um das Gehalt. Der Unternehmenswert sinkt nicht, weil der Käufer den Betrag ohnehin abgezogen hätte. Was steigt, ist der Multiplikator und die Zahl der Interessenten.

Hinweis

Dieser Beitrag erklärt Zusammenhänge und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Angemessenheit von Geschäftsführergehältern folgt eigenen Regeln und gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.

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Häufige Fragen

Die Höhe hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Verantwortungsumfang ab und wird üblicherweise aus aktuellen Gehaltsstudien für Geschäftsführer abgeleitet. Eine allgemeine Zahl ist nicht seriös nennbar. Ein belastbarer Anhaltspunkt ist, was Sie einem fremden Dritten zahlen müssten, um Ihre Position zu besetzen.

Ja, sofern das gezahlte Gehalt vom marktüblichen abweicht. Der Käufer korrigiert auf den marktüblichen Betrag, nach oben oder nach unten. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der aus steuerlichen Gründen ein niedriges Gehalt und hohe Ausschüttungen wählt, wird entsprechend nach unten korrigiert.

Den Ansatz nicht, die Höhe ja. Wenn Sie belegen können, dass Ihre tatsächliche Wochenarbeitszeit deutlich unter dem liegt, was der Käufer unterstellt, oder dass Teilfunktionen bereits von Mitarbeitern getragen werden, sinkt der Betrag. Ohne Beleg gilt die Annahme des Käufers.

Für steuerliche Bewertungszwecke gelten eigene Verfahren mit eigenen Regeln zum Unternehmerlohn. Diese Bewertung folgt anderen Grundsätzen als die Preisfindung zwischen Käufer und Verkäufer. Beide Zahlen können deutlich auseinanderliegen, und beide sind in ihrem Kontext richtig.

Weil sie für die Steuererklärung keine Rolle spielt. Der Jahresabschluss ist auf steuerliche Zwecke ausgerichtet und bildet den kalkulatorischen Unternehmerlohn nicht ab. Das ist kein Versäumnis, es ist eine andere Aufgabe. Der Unterschied ist unter [Was Ihr Steuerberater nicht sagt](/was-ihr-steuerberater-nicht-sagt) beschrieben.

Wirtschaftlich meist ja, sofern genug Zeit bleibt, dass die Person sich einarbeitet und der Betrieb nachweislich funktioniert. Zwölf bis vierundzwanzig Monate sind realistisch. Eine Einstellung drei Monate vor dem Verkaufsprozess überzeugt keinen Käufer und kostet nur Ertrag.