Verkaufsprozess 8 Min Lesezeit

Zwischen ganz und gar nicht: Formen des teilweisen Rückzugs

Zwischen Vollzeit-Geschäftsführung und vollständigem Ausstieg liegen mehrere Formen: reduzierte operative Rolle, Beiratstätigkeit, Beteiligung ohne Führung, gestaffelte Übertragung, Übergangsmitarbeit nach dem Verkauf. Sie lösen ein reales Problem, weil der harte Schnitt für viele Inhaber weder wirtschaftlich noch persönlich passt. Sie haben aber alle dieselbe Schwachstelle: Sie funktionieren nur, wenn Rolle, Umfang, Entscheidungsbefugnis und Enddatum vorher schriftlich geklärt sind. Ohne diese Klarheit werden sie zum Dauerzustand, und dann schaden sie mehr, als sie nützen.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Beirat und Teilzeit-Geschäftsführung – Altinhaber im Beirat einer mittelständischen Gesellschafterrunde

Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt Gestaltungsformen in allgemeiner Form. Er enthält keine gesellschaftsrechtliche oder steuerliche Bewertung und keine Aussage darüber, welche Form in einem konkreten Fall umsetzbar ist. Jede der beschriebenen Varianten berührt Gesellschafts-, Vertrags- und Steuerrecht. Die Prüfung gehört zu Ihrem Steuerberater und einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Dieser Text beschreibt die Formen, ihre typischen Einsatzfälle und ihre Fallen.

Warum es diesen Bedarf gibt

Drei Gründe treiben die Nachfrage nach Zwischenlösungen.

**Der wirtschaftliche.** Der Verkaufserlös reicht nicht für die gewünschte Versorgung, oder er soll nicht auf einen Schlag entnommen werden. Wie sich der eigene Bedarf ermitteln lässt, steht unter Wie viel Geld brauche ich, um aufhören zu können.

**Der betriebliche.** Der Nachfolger ist noch nicht so weit, oder der Betrieb hängt noch zu stark am Inhaber. Ein sofortiger Schnitt würde Wert vernichten.

**Der persönliche.** Der Inhaber will nicht von hundert auf null. Das ist der häufigste Grund, siehe Was mache ich, wenn der Betrieb weg ist.

Alle drei sind legitim. Problematisch wird es nur, wenn eine Zwischenform gewählt wird, weil man sich nicht entscheiden will. Dann ist sie kein Weg, sondern ein Aufschub.

Die Formen im Überblick

FormGrundgedankePasst, wennTypische Falle
Reduzierte operative RolleSie bleiben Geschäftsführung, geben Bereiche abein Nachfolger aufgebaut wirddie Reduzierung findet nur auf dem Papier statt
Übergangsmitarbeit nach Verkaufbefristete Mitarbeit beim ErwerberKunden und Wissen zu übertragen sindkein Enddatum, keine klare Rolle
Beirat im eigenen UnternehmenSie beraten und kontrollieren, führen nichteine handlungsfähige Führung bestehtder Beirat führt faktisch weiter
Beteiligung ohne FührungSie bleiben teilweise Eigentümerdie Versorgung aus Erträgen kommen sollKonflikte über Ausschüttung und Strategie
Gestaffelte ÜbertragungAnteile gehen über Jahre überein Mitarbeiter oder Kind übernimmtBindung über sehr lange Zeit
VerpachtungNutzung geht über, Eigentum bleibtKandidat ohne Kapital, Immobilie im eigenen Besitzanspruchsvolle Gestaltung
Beirat in einem fremden UnternehmenErfahrung woanders einbringenSie sauber aussteigen, aber gebraucht werden wollenBerührung mit Wettbewerbsregelungen

Die Verpachtung ist ausführlich beschrieben unter Betriebsverpachtung als Alternative. Die letzte Zeile berührt Regelungen aus Ihrem Kaufvertrag, siehe Wettbewerbsverbot nach dem Firmenverkauf.

Die eine Frage, an der alles hängt

Bei jeder dieser Formen entscheidet dieselbe Frage über Erfolg oder Scheitern: **Wer entscheidet was, und wer nicht?**

Solange Sie im Unternehmen präsent sind, orientieren sich Mitarbeiter an Ihnen. Nicht aus Illoyalität gegenüber dem Nachfolger, sondern aus Gewohnheit. Wenn ein Monteur eine schwierige Frage hat und Sie stehen im Hof, fragt er Sie.

Damit wird jede Zwischenform zur Belastungsprobe für die neue Führung. Sie funktioniert nur, wenn drei Dinge geklärt und kommuniziert sind:

  1. **Wofür sind Sie noch zuständig?** Konkret, benannt, abgegrenzt. Nicht „ich helfe, wo ich gebraucht werde".
  2. **Wofür sind Sie nicht mehr zuständig?** Ausdrücklich. Das ist der wichtigere Teil.
  3. **Bis wann?** Ein Datum, nicht „bis es läuft".

Diese drei Punkte gehören schriftlich fixiert und der Belegschaft mitgeteilt. Ohne diese Kommunikation wissen die Mitarbeiter nicht, wen sie fragen sollen, und fragen im Zweifel Sie.

Die drei häufigsten Fehler

**Fehler 1: Reduzierung ohne Abgabe.** Der Inhaber geht auf drei Tage, macht aber weiterhin alles, was er vorher gemacht hat, nur schneller und gereizter. Das ist keine Zwischenform, das ist Verdichtung.

**Fehler 2: Der Beirat, der führt.** Ein Beirat berät und kontrolliert. Wenn der frühere Inhaber im Beirat sitzt und operative Entscheidungen an sich zieht, ist der Nachfolger Geschäftsführer ohne Führung. Gute Nachfolger halten das nicht lange aus.

**Fehler 3: Kein Enddatum.** Die häufigste und folgenreichste Variante. Aus „noch ein Jahr, bis alles läuft" werden vier. Der Nachfolger wartet auf eine Übergabe, die nie stattfindet, oder er geht.

Der gemeinsame Nenner: Alle drei entstehen, wenn eine Zwischenform gewählt wird, ohne dass sie ausgestaltet wurde.

Was Sie vorher entscheiden müssen

Bevor Sie über eine Form sprechen, klären Sie für sich:

**Wie viel Zeit wollen Sie tatsächlich noch investieren?** In Tagen pro Woche, nicht in Gefühlen.

**Was wollen Sie behalten, und warum?** Trennen Sie ehrlich zwischen dem, was der Betrieb braucht, und dem, was Sie brauchen. Beides ist legitim, aber es führt zu unterschiedlichen Gestaltungen.

**Was ist der Endzustand?** Wo soll das in drei Jahren stehen? Wenn Sie darauf keine Antwort haben, ist die Zwischenform verfrüht.

**Wie reagieren Sie, wenn Ihr Nachfolger etwas anders macht als Sie?** Das ist der Praxistest. Wer diese Frage nicht mit „das ist dann seine Entscheidung" beantworten kann, sollte über eine Zwischenform mit operativer Nähe nicht nachdenken.

Die Fragen für die fachliche Klärung

Jede Form berührt mehrere Rechtsgebiete. Was Sie mitnehmen sollten:

**Für den Steuerberater:**

  1. Welche steuerlichen Folgen hat die jeweilige Gestaltung, bei Beginn und bei späterer Beendigung?
  2. Wie werden Vergütungen oder Erträge aus der gewählten Form behandelt?
  3. Welche Auswirkungen hat die Gestaltung auf eine spätere vollständige Übertragung?
  4. Wie wirkt sie auf die Altersversorgung?
  5. Welche Alternative würden Sie in meiner Lage vorziehen und warum?

**Für die Anwältin oder den Anwalt:**

  1. Ist die gewünschte Form mit der bestehenden Rechtsform und dem Gesellschaftsvertrag vereinbar?
  2. Wie werden Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse abgegrenzt?
  3. Wie wird ein Beirat eingerichtet, und welche Befugnisse kann er haben?
  4. Welche Regelungen sind für die Beendigung vorzusehen?
  5. Wie greift die Gestaltung mit Kaufvertragsbestandteilen und einem Wettbewerbsverbot ineinander?
  6. Welche Haftungsfragen entstehen durch die fortdauernde Beteiligung oder Tätigkeit?

Frage 6 wird selten gestellt und ist wichtig. Wer weiterhin beteiligt oder tätig ist, ist nicht automatisch aus allem heraus.

Die ehrliche Empfehlung

Zwischenformen sind sinnvoll, wenn sie ein konkretes Problem lösen: einen Nachfolger aufbauen, Kunden übertragen, eine Versorgungslücke schließen.

Sie sind schädlich, wenn sie ein Entscheidungsproblem verdecken.

Der Test dafür ist einfach: **Können Sie in zwei Sätzen sagen, welches Problem die Zwischenform löst und wann sie endet?** Wenn ja, ist sie ein Weg. Wenn nein, ist sie ein Aufschub.

Und ein Punkt, der auch dann gilt, wenn Sie eine Zwischenform wählen: Der Betrieb muss trotzdem übertragbar werden. Eine reduzierte Rolle ersetzt keine zweite Führungsebene. Sie verschiebt nur den Zeitpunkt, an dem die Frage gestellt wird. Wie das systematisch aussieht, steht unter Inhaberabhängigkeit reduzieren und Zweite Führungsebene aufbauen.

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Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt weder Rechts- noch Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater, Ihre Steuerberaterin oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt hinzu.

Häufige Fragen

Unter anderem eine reduzierte operative Rolle, befristete Übergangsmitarbeit nach einem Verkauf, Beiratstätigkeit im eigenen oder in einem fremden Unternehmen, Beteiligung ohne Führungsverantwortung, gestaffelte Anteilsübertragung und die Verpachtung des Betriebs. Welche davon in Ihrem Fall umsetzbar ist, hängt von Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und steuerlichen Aspekten ab.

An fehlender Ausgestaltung. Die drei häufigsten Fehler sind eine Reduzierung, die faktisch nicht stattfindet, ein Beirat, der operative Entscheidungen an sich zieht, und das Fehlen eines Enddatums. Alle drei entstehen, wenn eine Form gewählt wird, ohne dass Rolle, Umfang und Ende schriftlich festgelegt werden.

Indem Sie schriftlich festhalten, wofür Sie noch zuständig sind, wofür ausdrücklich nicht mehr und bis wann, und indem Sie das der Belegschaft mitteilen. Ohne diese Kommunikation orientieren sich Mitarbeiter aus Gewohnheit weiter an Ihnen, und der Nachfolger kann nicht führen.

Er kann es sein, wenn eine handlungsfähige Führung besteht und die Rolle des Beirats klar auf Beratung und Kontrolle begrenzt ist. Wie ein Beirat eingerichtet wird und welche Befugnisse er haben kann, ist gesellschaftsrechtlich zu klären. Problematisch wird es, wenn der frühere Inhaber über den Beirat operativ weiterführt.

Nein. Eine reduzierte Rolle verschiebt nur den Zeitpunkt, an dem sich die Frage der Übertragbarkeit stellt. Der Betrieb braucht in jedem Fall eine zweite Führungsebene, dokumentierte Abläufe und Kundenbeziehungen, die nicht am Inhaber hängen.

An diesem Test: Können Sie in zwei Sätzen sagen, welches konkrete Problem sie löst und wann sie endet? Wenn ja, ist sie ein Weg. Wenn Sie stattdessen erklären, warum es noch nicht anders geht, ist es vermutlich ein Aufschub.