Verkaufsprozess 8 Min Lesezeit

Der Mitgesellschafter will aussteigen: was zuerst zu klären ist

Wenn ein Gesellschafter aussteigen will, entscheidet sich fast alles an einem Dokument, in das die meisten seit Jahren nicht mehr geschaut haben: dem Gesellschaftsvertrag. Er regelt, ob und wie ein Ausscheiden möglich ist, wer Anteile erwerben kann und nach welchem Maßstab bewertet wird. Der zweite Faktor ist die Liquidität, weil eine Abfindung typischerweise aus dem Unternehmen oder von den verbleibenden Gesellschaftern kommen muss. Der dritte ist Zeit, denn solche Prozesse dauern länger, als beide Seiten am Anfang glauben.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Mitgesellschafter will aussteigen — zwei Gesellschafter am Besprechungstisch mit Vertragsmappe zwischen sich

Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt typische Abläufe, Konfliktmuster und die Fragen, die dabei zu klären sind. Er enthält keine gesellschaftsrechtliche oder steuerliche Bewertung, keine Auslegung von Vertragsklauseln und keine Formulierungsvorschläge. Das Ausscheiden eines Gesellschafters richtet sich in erster Linie nach Ihrem Gesellschaftsvertrag und dem anwendbaren Recht. Die Prüfung gehört zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und Ihrem Steuerberater.

Vielleicht war es angekündigt, vielleicht kam es überraschend. Vielleicht sind es Altersgründe, vielleicht ein Zerwürfnis, vielleicht eine private Situation. Dieser Text ordnet, was jetzt in welcher Reihenfolge zu klären ist, und benennt, woran solche Trennungen regelmäßig scheitern.

Der erste Schritt ist immer derselbe

**Holen Sie den Gesellschaftsvertrag hervor und lesen Sie ihn.** Vollständig, nicht nur die Stellen, an die Sie sich erinnern.

Danach lassen Sie ihn anwaltlich prüfen, bevor Sie ein einziges inhaltliches Gespräch mit Ihrem Mitgesellschafter führen. Was in diesem Vertrag steht, bestimmt Ihre Verhandlungsposition vollständig. Wer verhandelt, ohne ihn zu kennen, verhandelt gegen sich selbst.

Fragen, die Ihr Anwalt aus diesem Vertrag beantworten muss:

  1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Ausscheiden überhaupt möglich?
  2. Welche Fristen und Formen sind vorgesehen?
  3. Gibt es Vorkaufs-, Andienungs- oder Zustimmungsregelungen?
  4. Ist ein Bewertungsmaßstab für den Abfindungsanspruch festgelegt, und wie ist er ausgestaltet?
  5. Gibt es Regelungen zur Auszahlung, etwa Raten oder Fristen?
  6. Was gilt für Wettbewerbsverbote und für die Rückgabe von Sicherheiten und Bürgschaften?
  7. Welche Rolle spielen Gesellschafterdarlehen, Sonderbetriebsvermögen oder vermietete Immobilien?
  8. Was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt?

Frage 4 ist die, an der die meisten Auseinandersetzungen hängen. Frage 8 ist die, die den Verhandlungsdruck bestimmt.

Warum es dabei fast nie um den Anteil geht

Aus der Praxis: In den seltensten Fällen scheitert eine Trennung an der Frage, wie viel Prozent wem gehören. Sie scheitert an vier anderen Punkten.

**Punkt 1: Zwei Wahrheiten über den Wert.** Der Ausscheidende sieht dreißig Jahre Aufbauarbeit. Der Verbleibende sieht, dass er den Betrieb künftig allein trägt und die Abfindung erwirtschaften muss. Beide haben recht, und beide rechnen unterschiedlich.

**Punkt 2: Die Liquidität.** Eine Abfindung muss aus dem Unternehmen oder von den verbleibenden Gesellschaftern kommen. Ein Betrag, der auf dem Papier angemessen ist, kann den Betrieb wirtschaftlich überfordern. Das ist keine juristische, sondern eine betriebswirtschaftliche Frage, und sie muss vor der Einigung geklärt sein.

**Punkt 3: Was der Ausscheidende mitnimmt.** Kundenbeziehungen, technisches Wissen, Bankkontakte, ein Teil des Rufs. In einem Zwei-Personen-Betrieb kann das die Hälfte der Ertragskraft sein. Ob und wie ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wie viel es wirtschaftlich wert ist, ist Ihre.

**Punkt 4: Was seit Jahren unausgesprochen ist.** Die meisten Ausstiege haben eine Vorgeschichte. Wenn sie nicht ausgesprochen wird, wird sie über die Zahlen ausgetragen, und dann dauert es Jahre.

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Die betriebswirtschaftlichen Fragen, die Ihnen niemand abnimmt

Unabhängig von Recht und Steuern müssen Sie diese Punkte selbst klären. Sie sind die Grundlage jeder Verhandlung.

**Was trägt der Ausscheidende zum Ergebnis bei?** Nicht nach Anteilen, sondern nach Funktion. Welcher Umsatz hängt an seinen Kunden, welche Leistung an seinem Können? Ohne diese Zahl verhandeln Sie im Nebel.

**Was kostet sein Ersatz?** Ein angestellter Geschäftsführer, ein Meister, ein Vertriebsverantwortlicher. Diese laufenden Kosten mindern das künftige Ergebnis und gehören in jede Bewertung.

**Was kann der Betrieb tragen?** Rechnen Sie durch, welche jährliche Belastung neben Investitionen, Tilgung und einem angemessenen Geschäftsführergehalt darstellbar ist. Diese Zahl ist Ihre Obergrenze, unabhängig davon, was rechnerisch angemessen wäre.

**Wie reagiert die Bank?** Eine Gesellschafterveränderung wird Ihre Bank interessieren, insbesondere wenn Bürgschaften oder Sicherheiten des Ausscheidenden im Spiel sind. Sprechen Sie früh mit ihr, nicht nachdem alles unterschrieben ist.

**Was sagen Sie Belegschaft und Kunden, wann?** Gerüchte über eine Trennung an der Spitze verunsichern schneller als fast jede andere Nachricht. Planen Sie die Kommunikation, bevor sie sich von selbst ergibt.

Für die Ermittlung der Ertragsbasis hilft Saubere Finanzreports vor dem Verkauf. Zur Größenordnung von Unternehmenswerten siehe Was ist mein Unternehmen wert, für Handwerksbetriebe EBITDA-Multiples im Handwerk.

Die Wege, die es gibt

Welcher davon in Ihrem Fall gangbar ist, ergibt sich aus Gesellschaftsvertrag, Rechtsform und steuerlicher Prüfung. Die Übersicht dient dazu, dass Sie wissen, wonach Sie fragen können.

WegGrundgedankeTypischer Engpass
Verbleibende Gesellschafter übernehmenAnteile gehen an die PartnerFinanzierung
Gesellschaft erwirbt eigene AnteileDie Gesellschaft selbst als Erwerberinrechtliche Voraussetzungen, Liquidität
Externer Dritter tritt einneuer Gesellschafter kommt hinzuPassung, Zustimmungserfordernisse
Mitarbeiter rückt nachFührungskraft wird GesellschafterKapital
Gestaffelte Übernahme über JahreAnteile gehen schrittweise überBindung über lange Zeit
Verkauf des gesamten Unternehmensbeide steigen auserfordert Einigkeit
Realteilung oder AufteilungBetrieb wird geteiltselten sinnvoll, oft wertvernichtend

Der letzte Weg wird in Konflikten häufig ins Spiel gebracht und ist in den meisten Fällen die schlechteste Lösung, weil zwei halbe Betriebe zusammen weniger wert sind als einer.

Der vorletzte ist der, den beide Seiten zu selten ernsthaft prüfen. Wenn ohnehin einer raus will und der andere in einigen Jahren folgt, kann ein gemeinsamer Verkauf für beide besser ausgehen als eine Abfindung, die den Betrieb schwächt. Die Käuferlandschaft dafür beschreibt Den richtigen Käufer erkennen.

Der Zeitplan, mit dem Sie rechnen sollten

PhaseDauerInhalt
Vertragsprüfung2 bis 4 WochenGesellschaftsvertrag anwaltlich auswerten
Zahlenbasis4 bis 8 WochenErtragsbeitrag, Ersatzkosten, Tragfähigkeit ermitteln
Erste Verhandlungsrunde1 bis 3 MonateRahmen und Bewertungsansatz klären
Fachliche Klärungparallelsteuerliche Prüfung der Varianten
Einigung und Umsetzung2 bis 6 MonateVertragsgestaltung, Bank, Umsetzung

Realistisch sind sechs bis achtzehn Monate. Bei Konflikt deutlich länger.

Was Sie in dieser Zeit nicht tun sollten: den Betrieb vernachlässigen. Trennungsprozesse binden enorm viel Aufmerksamkeit, und die Ertragslage während der Verhandlung bestimmt mit, worüber verhandelt wird.

Wenn es ein Konflikt ist

Dann gilt eine zusätzliche Reihenfolge:

**Erstens: getrennte Beratung.** Beide Seiten brauchen eigene anwaltliche und steuerliche Beratung. Eine gemeinsame Beratung führt in Konflikten regelmäßig dazu, dass später jemand die Ergebnisse anzweifelt.

**Zweitens: schriftlich.** Ab dem Moment, in dem es unangenehm wird, gehören Absprachen in Textform.

**Drittens: Mediation prüfen, bevor Anwälte streiten.** Es gibt Mediatoren mit Erfahrung in Gesellschafterkonflikten. Das ist deutlich günstiger und schneller als ein Verfahren und erhält häufiger einen funktionsfähigen Betrieb.

**Viertens: den Betrieb aus dem Konflikt heraushalten.** Mitarbeiter, die in einen Gesellschafterstreit hineingezogen werden, gehen. Kunden, die davon erfahren, sichern sich ab.

Wenn Sie die betriebswirtschaftliche Seite geordnet aufbereiten wollen, bevor verhandelt wird, ist die kostenlose Unternehmensanalyse ein neutraler Einstieg.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt weder Rechts- noch Steuerberatung dar und enthält keine Auslegung von Vertragsklauseln. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater, Ihre Steuerberaterin oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt hinzu.

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Häufige Fragen

Den Gesellschaftsvertrag vollständig lesen und anwaltlich prüfen lassen, bevor inhaltlich verhandelt wird. Dort ist geregelt, ob und wie ein Ausscheiden möglich ist, wer erwerben kann und welcher Bewertungsmaßstab gilt. Ohne diese Klärung verhandeln Sie ohne Kenntnis Ihrer Position.

Der Maßstab ergibt sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine Regelung oder ist sie auslegungsbedürftig, ist das eine rechtliche Frage. Betriebswirtschaftlich sollten Sie unabhängig davon wissen, welchen Ergebnisbeitrag der Ausscheidende leistet, was sein Ersatz kostet und welche Belastung der Betrieb dauerhaft tragen kann.

Nicht an der Anteilsverteilung, sondern an unterschiedlichen Wertvorstellungen, an der Liquidität für die Abfindung, an der Frage, was der Ausscheidende an Kunden und Wissen mitnimmt, und an einer Vorgeschichte, die nicht ausgesprochen wird und dann über die Zahlen ausgetragen wird.

Das ist die betriebswirtschaftliche Kernfrage und sollte vor jeder Einigung beantwortet sein. Rechnen Sie durch, welche jährliche Belastung neben Investitionen, Tilgung und einem angemessenen Geschäftsführergehalt darstellbar bleibt. Eine Abfindung, die den Betrieb überfordert, schadet am Ende beiden Seiten.

Das ist eine Variante, die zu selten geprüft wird. Wenn einer ohnehin aussteigen will und der andere in einigen Jahren folgt, kann ein gemeinsamer Verkauf für beide besser ausfallen als eine Abfindung, die die Substanz schwächt. Voraussetzung ist Einigkeit über den Zeitpunkt.

Realistisch sechs bis achtzehn Monate von der ersten Ankündigung bis zur Umsetzung, bei Konflikt deutlich länger. Die längsten Phasen sind meist die Klärung der Bewertungsgrundlage und die Sicherstellung der Finanzierung.