Wie viel Geld brauche ich, um aufhören zu können?
Fast jeder Inhaber fragt zuerst, was sein Betrieb wert ist. Die nützlichere Frage lautet umgekehrt: Wie viel brauche ich? Wer seinen Bedarf kennt, kann beurteilen, ob ein Angebot reicht, wie viel Kaufpreis bei Übergabe sicher fließen muss und wie viel Zeit für Vorbereitung sinnvoll ist. Wer ihn nicht kennt, verhandelt ohne Untergrenze und entscheidet nach Gefühl. Der Bedarf lässt sich in wenigen Stunden ermitteln, und zwar bevor irgendjemand den Betrieb bewertet.
Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Hinweis
Dieser Beitrag beschreibt ein Vorgehen zur Ermittlung des eigenen Bedarfs. Er enthält keine Steuerberatung, keine Anlageberatung und keine Empfehlung zu Finanzprodukten. Fragen zur Altersversorgung, zur Anlage eines Verkaufserlöses und zur steuerlichen Behandlung gehören zu Ihrem Steuerberater und zu einer unabhängigen, honorarbasierten Finanzberatung.
Dieser Text zeigt Ihnen ein Vorgehen. Er sagt Ihnen nicht, was Sie brauchen, weil das niemand außer Ihnen wissen kann.
Warum die Reihenfolge falsch herum läuft
Die übliche Abfolge sieht so aus: Der Inhaber lässt bewerten, bekommt eine Zahl, findet sie zu niedrig oder erstaunlich hoch, und richtet seine Erwartung daran aus.
Das Problem: Die Zahl aus einer Bewertung sagt nichts darüber, ob sie für Ihr Leben reicht. Zwei Inhaber mit identischen Betrieben können vor völlig unterschiedlichen Situationen stehen, weil der eine schuldenfrei ist und eine Immobilie hat, während der andere noch tilgt und keine weitere Versorgung aufgebaut hat.
Die sinnvolle Abfolge lautet: **erst Bedarf, dann Bewertung, dann Vorbereitung.**
Wenn Bedarf und realistischer Wert weit auseinanderliegen, haben Sie drei Möglichkeiten: mehr Zeit in Vorbereitung investieren, den Bedarf senken oder länger arbeiten. Alle drei sind gestaltbar, wenn Sie früh genug wissen, dass die Lücke besteht.
Die vier Bausteine Ihres Bedarfs
Baustein 1: laufender Lebensbedarf
Was brauchen Sie und Ihr Partner monatlich, wenn Sie nicht mehr arbeiten?
Nehmen Sie nicht Ihr heutiges Entnahmeverhalten, sondern rechnen Sie es durch. Manche Posten fallen weg, andere kommen dazu.
| Fällt häufig weg | Kommt häufig dazu |
|---|---|
| Betrieblich getragene Fahrzeugkosten | eigenes Fahrzeug vollständig privat |
| Betrieblich getragene Telefon- und Reisekosten | private Versicherungen, die bisher betrieblich liefen |
| Arbeitsbezogene Ausgaben | mehr Freizeit, Reisen, Hobbys |
| höhere Gesundheitskosten mit dem Alter | |
| Unterstützung für Kinder oder Enkel |
Die rechte Spalte wird regelmäßig unterschätzt. Viele Inhaber stellen in den ersten zwei Jahren fest, dass sie mehr ausgeben als vorher, weil Zeit da ist.
Baustein 2: was bereits fließt
Welche Einkünfte haben Sie unabhängig vom Verkauf?
Dazu können gehören: Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk, private Vorsorgeverträge, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Einkünfte des Partners.
**Wichtig:** Rechnen Sie mit Beträgen nach Steuern und nach Kranken- und Pflegeversicherung. Der Unterschied zwischen brutto und netto ist in dieser Rechnung erheblich, und wie er in Ihrem Fall ausfällt, ist eine Frage für Ihren Steuerberater.
Die Differenz zwischen Baustein 1 und Baustein 2 ist Ihre monatliche Lücke.
Baustein 3: einmalige Posten
Was steht an, unabhängig vom laufenden Bedarf?
- Ablösung privater und betrieblicher Verbindlichkeiten
- Anstehende Instandhaltung an privaten Immobilien
- Fahrzeugersatz
- Unterstützung von Kindern
- Reserve für Unvorhergesehenes
Der letzte Punkt gehört ausdrücklich hinein. Eine Reserve, die Sie nicht anfassen wollen, ist Teil des Bedarfs.
Baustein 4: der Zeitraum
Über wie viele Jahre muss das reichen?
Rechnen Sie großzügig. Eine Rechnung, die mit dem statistischen Durchschnitt arbeitet, geht in der Hälfte der Fälle nicht auf.
Die Rechnung
Mit den vier Bausteinen ergibt sich eine grobe Größenordnung:
Monatliche Lücke mal 12 mal Jahre, plus einmalige Posten, plus Reserve
Das ist bewusst einfach gehalten. Es blendet Verzinsung, Inflation und Steuern aus, und genau deshalb ist es nur ein erster Anhaltspunkt.
Wofür es reicht: Sie sehen sofort, ob Sie in der Größenordnung von 300.000, 800.000 oder 2 Millionen Euro denken müssen. Das genügt, um zu beurteilen, ob ein Bewertungsergebnis in Ihre Richtung geht.
Wofür es nicht reicht: für eine belastbare Planung. Die braucht eine Berechnung, die Inflation, Steuern und Erträge berücksichtigt, und die gehört zu jemandem, der dafür qualifiziert ist.
**Eine Einordnung zur Größenordnung im Markt:** Nach dem KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand lag der durchschnittlich angestrebte Verkaufspreis mittelständischer Unternehmen 2025 bei rund 499.000 Euro; über die Hälfte der Inhabenden strebt einen Kaufpreis von höchstens 500.000 Euro an. Das ist eine Erwartung der Verkäufer, kein erzielter Preis. Es zeigt aber, dass die meisten Betriebe in dieser Größenordnung liegen, und es lohnt sich, den eigenen Bedarf daran zu spiegeln.
Was Sie beim Bedarf oft vergessen
**Der Kaufpreis ist nicht der Betrag, der bei Ihnen ankommt.** Zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem, was tatsächlich zur Verfügung steht, liegen mehrere Schritte: abzulösende Verbindlichkeiten, Beratungskosten, steuerliche Auswirkungen. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klärt Ihr Steuerberater.
**Der Kaufpreis fließt selten auf einmal.** Ein erheblicher Teil ist häufig gestundet oder erfolgsabhängig. Für Ihre Bedarfsrechnung zählt der Betrag, der bei Übergabe sicher ankommt. Warum das so ist, steht unter Ratenzahlung beim Firmenverkauf absichern.
**Die Immobilie ist eine eigene Rechnung.** Wenn Ihnen die Betriebsimmobilie gehört, kann sie verkauft, vermietet oder behalten werden. Jede Variante ergibt ein anderes Bild und hat unterschiedliche steuerliche Folgen. Das gehört früh geklärt, nicht in der Schlussverhandlung.
**Der Partner ist Teil der Rechnung.** Insbesondere wenn er oder sie im Betrieb mitgearbeitet hat, siehe Ehepartner arbeitet im Betrieb mit.
Was passiert, wenn die Lücke zu groß ist
Das ist ein häufiges Ergebnis dieser Rechnung, und es ist kein Grund zur Panik. Es gibt vier Stellschrauben.
**Stellschraube 1: mehr Vorbereitungszeit.** Der wirksamste Hebel. Ein Betrieb, der übertragbar aufgestellt ist, erzielt einen deutlich anderen Preis als einer, der am Inhaber hängt. Wie stark dieser Faktor rechnerisch wirkt, zeigt Bewertungsabschlag Inhaberabhängigkeit; für Handwerksbetriebe zusätzlich EBITDA-Multiples im Handwerk.
**Stellschraube 2: länger arbeiten, aber anders.** Nicht in gleicher Intensität, sondern in reduzierter Rolle. Wege dazu unter Beirat, Teilzeit-Geschäftsführung und andere Zwischenformen.
**Stellschraube 3: laufende Einnahmen statt Einmalzahlung.** Für manche Inhaber ist eine Verpachtung die passendere Versorgung, siehe Betriebsverpachtung als Alternative.
**Stellschraube 4: den Bedarf prüfen.** Manchmal ist die Lücke kleiner, als sie aussieht, weil die Ausgabenschätzung zu vorsichtig war oder weil Vermögenswerte nicht mitgerechnet wurden.
Was nicht funktioniert: hoffen, dass der Betrieb schon genug bringt. Das ist die Variante, die am häufigsten gewählt wird und am seltensten aufgeht.
Wann Sie das rechnen sollten
Fünf Jahre vor dem geplanten Ausstieg, spätestens drei.
Der Grund ist einfach: Wenn Sie eine Lücke feststellen, ist die wirksamste Gegenmaßnahme Vorbereitungszeit. Die haben Sie nur, wenn Sie früh rechnen.
Wer die Rechnung mit siebenundsechzig zum ersten Mal macht, kann sie nur noch zur Kenntnis nehmen. Eine Einordnung zum Zeitrahmen steht unter Wann mit der Exit-Vorbereitung beginnen. Wenn es dafür schon zu spät ist, siehe 65 und nichts vorbereitet.
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Hinweis
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt weder Rechts- noch Steuerberatung noch Anlageberatung dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater, Ihre Steuerberaterin sowie eine unabhängige Finanzberatung hinzu.