Familiennachfolge 8 Min Lesezeit

Wenn der Ehepartner im Betrieb mitarbeitet

In sehr vielen inhabergeführten Betrieben arbeiten beide Partner mit, häufig ohne dass jemals aufgeschrieben wurde, wer was tut. Bei einer Übergabe wird daraus ein eigenes Thema: Zwei Personen scheiden gleichzeitig aus, und der Betrieb verliert nicht eine Funktion, sondern mehrere. Käufer prüfen genau das. Wer es vorher klärt, verhandelt aus einer deutlich besseren Position.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Ehepartner arbeitet im Betrieb mit — Unternehmerpaar gemeinsam im Büro eines Familienbetriebs bei der Buchhaltung

Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt allgemeine Zusammenhänge und Fragestellungen. Er enthält keine arbeits-, gesellschafts- oder steuerrechtliche Bewertung eines Einzelfalls. Konstellationen mit mitarbeitenden Ehepartnern berühren mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig und wirken je nach Rechtsform und Vertragsgestaltung sehr unterschiedlich. Die Prüfung gehört zu Ihrem Steuerberater und einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Sie führen den Betrieb, Ihre Frau macht Buchhaltung, Personal, Auftragsannahme und die Hälfte der Kundenkommunikation. Oder umgekehrt. Seit dreißig Jahren. Es funktioniert, und es hat nie jemand aufgeschrieben.

Genau das wird beim Verkauf zum Thema.

Warum das mehr ist als eine Personalfrage

Wenn beide Partner ausscheiden, geht nicht eine Führungskraft, sondern eine eingespielte Doppelstruktur.

In der Praxis heißt das meistens: Der eine trägt Technik, Kalkulation und Kunden. Der andere trägt Buchhaltung, Personal, Organisation, Liquidität, Mahnwesen, Telefon und einen erheblichen Teil dessen, was den Laden zusammenhält.

Ein Käufer muss beides ersetzen. Und er muss es bezahlen.

**Das ist der Punkt, der in Bewertungsgesprächen regelmäßig überrascht.** Wenn beide Partner bisher zu deutlich unter Marktkonditionen gearbeitet haben, ist ein Teil des ausgewiesenen Gewinns in Wahrheit unbezahlte Arbeitskraft. Sobald ein marktübliches Gehalt für beide Funktionen angesetzt wird, sinkt das Ergebnis, auf dessen Basis bewertet wird. Die Systematik dahinter beschreibt Kalkulatorischer Unternehmerlohn in der Bewertung.

Das ist kein Rechentrick des Käufers, sondern die realistische Abbildung der künftigen Kostenstruktur. Ein Erwerber muss zwei Menschen einstellen, die vorher am Küchentisch mitgeplant haben.

Die vier Fragen, die Sie zuerst beantworten sollten

Keine davon ist rechtlich. Alle vier gehören Ihnen.

**Frage 1: Wer macht eigentlich was?** Schreiben Sie für beide Partner auf, welche Aufgaben tatsächlich erledigt werden, mit geschätztem Zeitanteil. Nicht die Stellenbeschreibung, die Realität. Diese Liste ist die Grundlage für alles Weitere.

**Frage 2: Was würde ein Ersatz kosten?** Für jede Aufgabengruppe: Welche Position müsste ein Erwerber besetzen, in welchem Umfang, zu welchem Marktgehalt? Diese Zahl brauchen Sie, weil sie in jede Bewertung eingeht, ob Sie sie ermitteln oder der Käufer.

**Frage 3: Wollen wir beide gleichzeitig raus?** Die Frage wird selten gestellt und ist oft der Kern. Es kommt regelmäßig vor, dass ein Partner aufhören will und der andere gern noch einige Jahre weitermachen würde. Ein zeitversetzter Ausstieg kann für den Betrieb erheblich einfacher sein.

**Frage 4: Wer entscheidet am Ende?** Bei einer Übergabe entstehen Entscheidungen, bei denen die Interessen der beiden Partner auseinandergehen können, etwa zwischen einem höheren Preis und einer bestimmten Lösung für die Belegschaft. Klären Sie vorher, wie Sie damit umgehen, nicht im Verhandlungstermin.

Frage 3 ist erfahrungsgemäß die, die Beziehungen belastet, wenn sie nicht ausgesprochen wird. Viele Paare stellen erst im Prozess fest, dass sie unterschiedliche Vorstellungen vom Danach haben.

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Was Käufer prüfen

Rechnen Sie mit diesen Fragen:

  • Welche Aufgaben übernehmen die beiden Inhaber, in welchem Zeitumfang?
  • Zu welchen Konditionen sind sie im Unternehmen tätig?
  • Welche Positionen müssen nach der Übergabe neu besetzt werden, und was kostet das?
  • Gibt es Mitarbeiter, die Teile dieser Aufgaben bereits übernehmen könnten?
  • Wer außerhalb der Familie kennt Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Personalthemen?
  • Wie ist die Vertretung geregelt, wenn beide gleichzeitig ausfallen?

Die letzte Frage ist auch unabhängig vom Verkauf relevant. In Betrieben, in denen beide Partner alles tragen, ist das Ausfallrisiko besonders hoch. Was ein plötzlicher Ausfall auslöst, beschreibt Krankheit zwingt zum Ausstieg.

Die Themen, die in fachliche Hände gehören

Diese Punkte benenne ich, damit Sie wissen, wonach Sie fragen müssen. Beantworten kann sie nur, wer dafür zugelassen ist.

**Für das Gespräch mit dem Steuerberater:**

  1. Wie ist die Mitarbeit des Partners aktuell gestaltet, und welche Konsequenzen hat diese Gestaltung bei einer Übergabe?
  2. Welche Fragen entstehen, wenn beide gleichzeitig ausscheiden, und welche bei zeitversetztem Ausscheiden?
  3. Welche Rolle spielt die gewählte Rechtsform in dieser Konstellation?
  4. Was ist zu beachten, wenn Betriebsvermögen oder eine Immobilie im Eigentum eines Partners oder beider steht?
  5. Welche Auswirkungen hat die Gestaltung auf die Altersversorgung beider Partner?

**Für das Gespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt:**

  1. Welche vertraglichen Grundlagen bestehen für die Mitarbeit, und sind sie in der aktuellen Form belastbar?
  2. Was ist bei einer Übergabe hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse zu beachten?
  3. Welche Regelungen bestehen oder fehlen für den Fall des Ausfalls eines Partners?
  4. Wie sind Vertretungsbefugnisse und Zugriffe geregelt?
  5. Welche gesellschaftsrechtlichen Fragen entstehen, wenn beide Partner beteiligt sind?

Frage 5 der Steuerliste wird am häufigsten vergessen. Für viele Paare ist die Altersversorgung nach dem Ausstieg die eigentlich existenzielle Frage, und sie hängt an Gestaltungen, die Jahre vorher getroffen wurden.

Was Sie in den nächsten zwölf Monaten tun können

ZeitraumSchritt
Monat 1Aufgabenliste für beide Partner erstellen, mit Zeitanteilen
Monat 1 bis 2Ersatzkosten je Aufgabengruppe schätzen
Monat 2Das Gespräch über Frage 3 und 4 führen, außerhalb des Betriebs
Monat 2 bis 3Termin beim Steuerberater mit der Fragenliste oben
Monat 3Anwaltstermin mit der zweiten Fragenliste
Monat 3 bis 9Kaufmännische Aufgaben schrittweise auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter übertragen
Monat 6 bis 12Dieselbe Übertragung im operativen Bereich
Monat 12Zwei Wochen Abwesenheit beider Partner ohne Erreichbarkeit

Der letzte Punkt ist in dieser Konstellation besonders aussagekräftig, weil er beide Lücken gleichzeitig sichtbar macht. Wie Sie ihn aufsetzen, steht unter Übergabefähigkeit testen.

Die Übertragung der kaufmännischen Aufgaben ist dabei häufig der schnellere Hebel, weil dafür seltener Fachqualifikation nötig ist als im operativen Bereich. Sie wird trotzdem meist zuletzt angegangen, weil sie näher am Vertrauen liegt.

Der Teil, über den selten gesprochen wird

Zwei Menschen, die dreißig Jahre gemeinsam einen Betrieb geführt haben, verlieren mit der Übergabe nicht nur eine Arbeit, sondern eine gemeinsame Struktur. Den Rhythmus des Tages, die gemeinsamen Themen, die Rollen, die man füreinander hatte.

Paare, die das vorher besprechen, kommen erfahrungsgemäß besser durch die Zeit danach. Paare, die es nicht tun, stellen im ersten Jahr fest, dass sie sich über etwas anderes als den Betrieb wenig zu sagen haben.

Das ist keine geschäftliche Frage, aber es ist eine, die den Zeitpunkt der Entscheidung beeinflusst. Und es ist ein Grund, warum ein zeitversetzter Ausstieg für manche Paare besser funktioniert als ein gemeinsamer Schnitt. Eine neutrale Bestandsaufnahme dazu bekommen Sie über die kostenlose Unternehmensanalyse.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er stellt weder Rechts- noch Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater, Ihre Steuerberaterin oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt hinzu.

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Häufige Fragen

Weil ein Erwerber die tatsächlich erbrachten Leistungen ersetzen und bezahlen muss. Wenn beide Partner bisher zu Konditionen unterhalb des Marktniveaus gearbeitet haben, enthält der ausgewiesene Gewinn einen Anteil unbezahlter Arbeitskraft. Bei der Bewertung wird das üblicherweise durch den Ansatz marktüblicher Vergütungen korrigiert.

Vier: Wer erledigt tatsächlich welche Aufgaben in welchem Umfang? Was würde ein Ersatz am Markt kosten? Wollen beide Partner gleichzeitig ausscheiden? Und wie entscheiden Sie, wenn Ihre Vorstellungen auseinandergehen? Diese vier Antworten sind die Grundlage für jedes weitere Gespräch.

Für viele Betriebe ja, weil nicht beide Funktionsbereiche gleichzeitig neu besetzt werden müssen und weil der verbleibende Partner Kontinuität sichert. Ob es in Ihrem Fall umsetzbar ist, hängt von der Gestaltung und von steuerlichen Aspekten ab und ist fachlich zu prüfen.

Welche Aufgaben die beiden Inhaber übernehmen, in welchem Zeitumfang und zu welchen Konditionen, welche Positionen nach der Übergabe neu zu besetzen sind und was das kostet. Zusätzlich, ob es im Betrieb bereits jemanden gibt, der Teile davon übernehmen könnte.

Beginnen Sie mit den kaufmännischen Aufgaben, weil dafür seltener spezielle Fachqualifikation nötig ist als im operativen Bereich. Übertragen Sie schrittweise auf eine benannte Person, dokumentieren Sie die Abläufe und testen Sie das Ergebnis, indem beide Partner zwei Wochen ohne Erreichbarkeit abwesend sind.