Verkaufsprozess 5 Min Lesezeit

An einen Wettbewerber verkaufen: Wenn der Konkurrent Ihr Käufer ist

Ein Wettbewerber ist oft ein guter Käufer, weil er Kunden, Fachkräfte und Region kennt und schnell entscheiden kann. Das Risiko liegt in den Daten: Wenn der Verkauf platzt, kennt er Preise, Kunden und Mitarbeiter. Geben Sie deshalb Informationen nur in Stufen heraus, sensible Daten erst kurz vor dem Kaufvertrag und anonymisiert.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Sie kennen sich seit Jahren. Bei der Innung, vom Großhändler, von gemeinsamen Baustellen. Er ist zehn Jahre jünger, sein Betrieb wächst, und er findet keine Leute. Eines Abends fragt er: „Hast du dir schon mal überlegt, was aus deinem Laden wird?“

Ein Wettbewerber als Käufer ist häufiger, als viele denken, und er ist oft ein guter Käufer. Aber er ist auch der Käufer, bei dem ein geplatzter Verkauf am meisten schadet.

Definition

Beim Verkauf an einen Wettbewerber übernimmt ein Unternehmen aus derselben Branche und meist derselben Region den Betrieb. Es kauft vor allem Kunden, Fachkräfte und Marktanteil und gliedert den Betrieb oft in die eigene Organisation ein.

Was für einen Wettbewerber spricht

VorteilWarum
Er versteht Ihr GeschäftEr muss nicht lernen, wie das Gewerk funktioniert, und prüft deshalb schneller
Er kann oft zahlenEin laufender Betrieb bekommt eher Kredit als ein Gründer
Er braucht Ihre LeuteFachkräfte sind für viele Betriebe der eigentliche Engpass
Er kennt Ihre KundenDie Übergabe bei Kunden fällt leichter, wenn sie den Käufer schon kennen
Kurze ÜbergangszeitEr hat eine eigene Führung und braucht Sie meist nur einige Monate

Was dagegen spricht

  • Ihr Firmenname verschwindet oft. Der Käufer gliedert den Betrieb unter seiner Marke ein.
  • Der Standort wird häufig zusammengelegt. Das kann für Mitarbeiter längere Wege bedeuten.
  • Nicht alle Mitarbeiter passen. Wo beide Betriebe dieselbe Funktion haben, etwa im Büro, fallen Stellen weg.
  • Das Datenrisiko. Wenn der Verkauf platzt, weiß er mehr über Sie als jeder andere Wettbewerber.

Daten in Stufen herausgeben

Der wichtigste Schutz ist die Reihenfolge. Geben Sie nur heraus, was für den jeweiligen Schritt nötig ist.

PhaseWas der Wettbewerber bekommtWas noch nicht
Erstes GesprächGrundinteresse, grobe Größe, Ihre Vorstellung zu Zeitplan und RolleZahlen, Kundennamen, Preise
Nach VertraulichkeitsvereinbarungBereinigte Zahlen der letzten drei Jahre, Mitarbeiterzahl nach Funktionen, Kundenstruktur ohne NamenKundennamen, Gehälter, Kalkulation
Nach Absichtserklärung und Einigung über den PreisrahmenKundenliste anonymisiert nach Umsatzgröße, Altersstruktur des TeamsNamen von Kunden und Mitarbeitern, Einzelpreise
Kurz vor dem KaufvertragNamen der wichtigsten Kunden, Verträge, GehälterBleibt bis hierhin zurück

Die Vertraulichkeitsvereinbarung und die Absichtserklärung lässt Ihr Anwalt aufsetzen. Bei Wettbewerbern ist es üblich, darin zu regeln, dass der Käufer Ihre Kunden und Mitarbeiter während der Verhandlungen und eine Zeit danach nicht aktiv abwirbt. Wie wirksam das im Einzelfall ist, beurteilt Ihr Anwalt.

Wer die Gespräche führt

Bei einem Wettbewerber, den Sie persönlich kennen, ist die Versuchung groß, alles unter Kollegen zu klären. Das hat zwei Nachteile. Sie verhandeln mit jemandem, mit dem Sie auch danach noch auf der Innungsversammlung stehen. Und Sie haben keinen Vergleich, weil niemand sonst angesprochen wurde.

Besser ist es, einen Berater einzuschalten, der die Gespräche führt und parallel prüft, ob es weitere Interessenten gibt. Worauf Sie bei der Auswahl achten, steht unter Berater erkennen, denen Sie vertrauen können.

Was Sie für Ihre Mitarbeiter verhandeln können

Weil der Wettbewerber vor allem Ihre Leute will, haben Sie hier Verhandlungsspielraum. Fragen Sie konkret:

  • Wer wird übernommen, und in welcher Funktion?
  • Bleibt der Standort, und wenn nicht, für wie lange?
  • Was passiert mit Ihrem Meister oder Ihrer Bürochefin, wenn es die Funktion beim Käufer schon gibt?

Was rechtlich beim Übergang von Arbeitsverhältnissen gilt, steht unter Mitarbeiter beim Verkauf schützen.

Wenn der Verkauf platzt

Das passiert. Dann gilt:

  1. Fordern Sie alle übergebenen Unterlagen zurück oder lassen Sie deren Löschung bestätigen, wie in der Vertraulichkeitsvereinbarung geregelt.
  2. Informieren Sie Ihre Schlüsselpersonen, falls sie in die Gespräche eingebunden waren.
  3. Beobachten Sie, ob Kunden oder Mitarbeiter angesprochen werden, und dokumentieren Sie das.

Je sorgfältiger Sie die Daten in Stufen herausgegeben haben, desto kleiner ist der Schaden.

Merksatz

Ein Wettbewerber ist oft der Käufer, der Ihren Betrieb am besten versteht. Deshalb bekommt er Informationen erst in dem Moment, in dem er sie für den nächsten Schritt wirklich braucht.

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Quellen

  • Eigene Methodik MAXIMAL.DIGITAL. Rechtliche Fragen zu Vertraulichkeit, Abwerbeverboten und Arbeitsverhältnissen sind mit einem Anwalt zu klären.

Häufige Fragen

Führen Sie ein erstes Gespräch über Interesse, Zeitplan und Ihre Rolle, ohne Zahlen herauszugeben. Danach folgen eine Vertraulichkeitsvereinbarung und eine schrittweise Herausgabe von Informationen. Prüfen Sie parallel, ob es weitere Interessenten gibt.

Zunächst nur bereinigte Zahlen und Strukturen ohne Namen. Kundennamen, Gehälter und Kalkulation kommen erst kurz vor dem Kaufvertrag. Jede Stufe setzt eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung voraus.

Nicht unbedingt. Weil er Ihre Fachkräfte und Kunden direkt nutzen kann, ist ihm der Betrieb oft viel wert. Ohne Vergleichsangebot wissen Sie das aber nicht. Deshalb lohnt es sich, parallel andere Käufer anzusprechen.

Fachkräfte werden meist übernommen, weil der Käufer sie braucht. In Bereichen, die es beim Käufer schon gibt, etwa im Büro, können Stellen wegfallen. Verhandeln Sie das vor der Unterschrift und lassen Sie die rechtlichen Fragen von Ihrem Anwalt klären.

Durch die schrittweise Herausgabe von Daten, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Regeln zur Rückgabe von Unterlagen und zum Abwerben sowie durch einen Berater, der die Gespräche führt. Sensible Daten gibt es erst ganz am Ende.

Ja, ohne Namen zu nennen. Das zeigt, dass Sie Vergleichsangebote haben, und stärkt Ihre Verhandlungsposition. Ein ernsthafter Käufer rechnet ohnehin damit.

Dann bewertet er Ihren Betrieb vor allem über die Fachkräfte. Verhandeln Sie trotzdem über Kunden, Fahrzeuge und laufende Aufträge und darüber, wer übernommen wird. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter nicht vor einer Einigung abgeworben werden, und regeln Sie das in der Vertraulichkeitsvereinbarung.

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