Verkaufsprozess 5 Min Lesezeit

Ihre Rolle nach dem Firmenverkauf: Bleiben, beraten oder loslassen

Nach dem Firmenverkauf bleiben Inhaber meist sechs Monate bis drei Jahre, als Angestellter, als Berater oder in einer festen Übergaberolle. Wie lange, hängt davon ab, wie stark der Betrieb an Ihnen hängt und welcher Käufertyp kauft. Legen Sie Dauer, Aufgaben, Befugnisse, Vergütung und Ende vor der Unterschrift schriftlich fest.

Hinweis: Artikel und Inhalte sind keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Beratung durch Rechts- und Steuerexperten.

Viele Inhaber stellen sich den Verkauf als Schlusspunkt vor. Unterschrift, Übergabe, Ruhestand. Der Käufer sieht das oft anders. Er will, dass Sie bleiben, zumindest eine Weile. Denn Sie kennen die Kunden, das Team und die Eigenheiten des Betriebs, und das kann er nicht über Nacht lernen.

Offen ist deshalb meist nur, wie lange Sie bleiben, in welcher Rolle und zu welchen Bedingungen.

Definition

Die Rolle nach dem Firmenverkauf ist die vertraglich vereinbarte Tätigkeit des bisherigen Inhabers im verkauften Betrieb für eine Übergangszeit, etwa als Angestellter, Geschäftsführer oder Berater, mit festgelegter Dauer, Aufgabe und Vergütung.

Die drei üblichen Rollen

RolleWas Sie tunÜbliche DauerPasst, wenn
Geschäftsführer oder AngestellterFühren das Tagesgeschäft weiter, unter dem Käufer1 bis 3 JahreDer Betrieb stark an Ihnen hängt oder eine Investorengruppe kauft
ÜbergabebegleiterFühren den Nachfolger bei Kunden und Team ein3 bis 12 MonateDer Käufer den Betrieb selbst führt
BeraterStehen für Fragen zur Verfügung, einige Tage im Monat6 bis 24 MonateDer Betrieb weitgehend ohne Sie läuft

Die Dauern sind Richtwerte aus der Praxis.

Wovon die Dauer abhängt

Von Ihrer Inhaberabhängigkeit. Je mehr Kunden, Kalkulation und Entscheidungen an Ihnen hängen, desto länger will der Käufer Sie halten. Wer vor dem Verkauf eine Vertretung und feste Kundenbetreuer aufgebaut hat, kommt mit einer kurzen Übergabe aus. Wie das geht, steht unter Inhaberabhängigkeit reduzieren.

Vom Käufertyp. Investorengruppen wollen oft, dass Sie zwei bis fünf Jahre bleiben, siehe An einen Investor verkaufen. Ein Wettbewerber, der den Betrieb eingliedert, braucht Sie meist nur einige Monate. Ein Mitarbeiter, der übernimmt, wünscht sich oft eine Begleitung, aber keinen Chef im Hintergrund.

Vom Kaufpreis. Wenn ein Teil des Preises erst später fließt und vom Ergebnis abhängt, etwa über eine Earn-Out-Regelung, haben Sie ein eigenes Interesse, dass der Betrieb gut läuft. Dann ist eine aktive Rolle in dieser Zeit oft sinnvoll.

Was Sie vor der Unterschrift schriftlich festlegen

PunktWarum er wichtig ist
Dauer mit festem EnddatumOhne Ende wird aus der Übergangszeit ein Dauerzustand
AufgabenKlar abgegrenzt, etwa Einführung bei Top-Kunden, Einarbeitung der Kalkulation
BefugnisseWas Sie noch entscheiden dürfen und was nicht
ArbeitszeitTage pro Woche oder Monat
VergütungGehalt oder Tagessatz, getrennt vom Kaufpreis
AnsprechpartnerWem Sie berichten
Vorzeitiges EndeWas passiert, wenn es nicht funktioniert

Die Verträge dazu, Arbeits-, Geschäftsführer- oder Beratervertrag, gestaltet Ihr Anwalt. Wichtig ist, dass die Punkte oben inhaltlich geklärt sind, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist. Danach ist Ihre Verhandlungsposition schwächer.

Vom Chef zum Angestellten

Das wird fast immer unterschätzt. Gestern haben Sie entschieden, heute entscheidet ein anderer. Er ändert Abläufe, die Sie 20 Jahre so gemacht haben. Er stellt jemanden ein, den Sie nicht genommen hätten. Und die Mitarbeiter kommen trotzdem noch zu Ihnen.

Drei Dinge helfen:

  1. Rollenklarheit vor dem Team. Der Käufer oder neue Geschäftsführer sagt dem Team, wer entscheidet. Sie bestätigen es.
  2. Rückfragen weiterleiten. Wenn Mitarbeiter zu Ihnen kommen, schicken Sie sie zum neuen Chef. Auch wenn Sie die Antwort wüssten.
  3. Kritik unter vier Augen. Wenn Sie etwas für falsch halten, sagen Sie es dem neuen Chef direkt. Vor dem Team stehen Sie hinter ihm.

Wenn Sie gar nicht bleiben wollen

Das ist möglich, hat aber einen Preis. Ein Käufer, der Sie nicht halten kann, trägt mehr Risiko und zahlt weniger oder verlangt mehr Sicherheiten. Der beste Weg, schnell rauszukommen, ist eine gute Vorbereitung: Wer einen Betrieb übergibt, der ohne ihn läuft, braucht keine lange Übergangszeit. Wie ein Käufer eine kurze Übergabe plant, steht unter Nachfolger einarbeiten.

Merksatz

Wie lange Sie nach dem Verkauf bleiben müssen, entscheidet sich Jahre vorher. Je weniger der Betrieb an Ihnen hängt, desto kürzer und freier fällt Ihre Rolle danach aus.

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Quellen

  • Eigene Methodik MAXIMAL.DIGITAL. Rollen und Dauern sind Richtwerte, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Meist zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Kurz, wenn der Betrieb ohne Sie läuft und der Käufer selbst führt. Länger, wenn Kunden und Entscheidungen an Ihnen hängen oder eine Investorengruppe kauft.

Dauer mit Enddatum, konkrete Aufgaben, Umfang in Tagen, Vergütung, Ansprechpartner und die Regeln für ein vorzeitiges Ende. Die rechtliche Gestaltung übernimmt Ihr Anwalt.

Möglich ist das, aber es kostet meist Kaufpreis oder Sicherheiten. Ein Käufer, der Sie nicht halten kann, trägt mehr Risiko. Wer sofort gehen will, sollte den Betrieb vorher so aufstellen, dass er ohne ihn läuft.

Für Ihre Tätigkeit nach dem Verkauf gibt es ein Gehalt oder einen Tagessatz, getrennt vom Kaufpreis. Vermischen Sie beides nicht, damit klar bleibt, was Preis für den Betrieb und was Vergütung für Ihre Arbeit ist.

Sagen Sie es ihm direkt und unter vier Augen. Vor dem Team stehen Sie hinter ihm. Wenn die Zusammenarbeit dauerhaft nicht funktioniert, greifen die Regeln für ein vorzeitiges Ende, die Sie vorher vereinbart haben.

Das regelt meist der Kaufvertrag, etwa über ein Wettbewerbsverbot für eine bestimmte Zeit und Region. Was vereinbart werden kann und darf, klärt Ihr Anwalt. Rechnen Sie damit, dass ein Käufer eine solche Regel verlangt.

Ja, wenn der Betrieb weitgehend ohne Sie läuft. Ein Beratervertrag mit einigen Tagen im Monat gibt Ihnen mehr Freiheit und dem Käufer Zugriff auf Ihr Wissen. Legen Sie Aufgaben, Umfang und Enddatum schriftlich fest.

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